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Willkommen auf der Homepage von Margit Berger Freiberufliche Heilmasseurin und gewerbliche Masseurin
Alles fließt, nichts ruht.
Alles kommt zu seiner Zeit
Heraklit
Kostenzuschuss durch die Krankenkassen
Die Verrechnung der Leistungen mit den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern erfolgt nach dem Wahlarztprinzip.
Nach dem Begleichen der Rechnung beim freiberuflichen Heilmasseur und anschließender Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse erfolgt die Refundierung eines Kostenzuschusses entsprechend dem jeweiligen Leistungstarif.
Privatbehandlungen aller angebotenen Leistungen sind selbstverständlich möglich.
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